Managementpläne | Drucken |

Managementpläne sind die Grundlage zur Sicherung der Natura 2000-Gebiete. In diesen Plänen werden die Vorkommen von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie (Anhang I und II) bzw. Vogelschutzrichtlinie (Anhang I und Zugvögel nach Art. 4 Abs. 2) erfasst und bewertet. Aus diesen wird eine Ziel- und Maßnahmenplanung erarbeitet. 
Die Pläne werden/wurden unter Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet. 
Pläne liegen aktuell in der Endfassung für unsere Region vor für:

für uns ebenfalls von Bedeutung
Zur Erstellung der Pläne gibt es das „Handbuch zur Erstellung von Managementplänen für die Naura 2000-Gebiete in Baden-Württemberg".

Ein wichtiger Schritt ist die Umsetzung der Ziele und die Prüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen, was nur mit einem effizienten Monitoring funktionieren kann. Die Länder müssen der EU-Kommission regelmäßig Bericht erstatten.
EU-Vertragsverletzungen durch Deutschland!

Die Europäische Kommission hat 2020 rechtliche Schritte gegen Deutschland (DE) eingeleitet, da DE den Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen ist. Das Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Umsetzung der Habitat-Richtlinie wurde dabei verschärft. Die Kommission ist/war der Auffassung, dass bei allen Natura-2000-Gebieten eine generelle und fortbestehende Praxis zu beobachten ist, in welcher keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt wurden. Außerdem hat Deutschland nicht dafür gesorgt, dass die Behörden die Managementpläne aktiv und systematisch an die Öffentlichkeit weiterleitet haben! Bis 2020 sollen für alle Natura 2000-Gebiete in Baden-Württemberg MaP erstellt werden.